ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
- Vertragsvereinbarung
- Ein Vertrag über Leistungen kommt mit Annahme des Antrages des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage dieser AGB zustande.
- Geschäftsbedingungen des Auftraggebers und/oder ein Vorrang spezieller Vereinbarungen gelten nur insoweit, als diese in der Auftragsbeschreibung enthalten und/oder ausdrücklich schriftlich in den Vertrag mit einbezogen worden sind.
- Die Durchführung der jeweiligen Leistungen (Leistungsphasen) orientiert sich an dem für die Realisierung des Projektes aufgestellten Zeitplan, ansonsten nach beliebigem Ermessen.
- Leistungsumfang
- Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der jeweils bei Vertragsabschluss aktuellen Produktbeschreibung nebst entsprechender Preisliste.
- Für alle Leistungen, die nachträglich vereinbart werden, gilt die aktuelle Preisliste oder der diesem Vertrag zugrunde gelegte Stunden- bzw. Tagessatz, in Ermangelung eines solchen die ortsübliche Vergütung.
- Es kann jederzeit die Erbringung der Leistung(en) für den Auftraggeber von einer Vorauszahlung bzw. Bürgschaftserklärung einer deutschen Großbank abhängig machen bzw. einen angemessenen Vorschuss verlangen.
- Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Änderung der dort vereinbarten Preise vor, die mit mindestens einmonatiger Frist angekündigt werden.
- Uns steht es zu, Leistungen frei zu erweitern und Verbesserungen vorzunehmen bzw. gegebenenfalls zu ändern oder neu zu definieren, soweit dadurch keine erheblichen Leistungseinbußen für den Auftraggeber bewirkt werden.
- Preisänderungen oder erhebliche Leistungsänderungen gelten als genehmigt, soweit kein Widerspruch durch den Auftraggeber innerhalb einmonatiger Frist nach Erhalt der entsprechenden Benachrichtigung gegenüber uns erfolgt.
- Soweit wir kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, die nicht Bestandteil des Vertrages sind, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden.
- Wir sind auch dazu berechtigt, die Durchführung von vertraglichen (Teil-) Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen.
- Vertragsbeendigung
- Bei Dauerschuldverhältnissen mit vertraglich vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 6 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
- Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grunde bleibt davon unberührt, insbesondere wir können dem Auftraggeber diese gegenüber erklären, wenn sich der Auftraggeber mit der Entrichtung von zwei fälligen monatlichen Leistungspauschalen oder einem erheblichen Teil (d.h. mindestens 25 %) der in Rechnung gestellten Leistungen in Zahlungsverzug befindet, wobei dies auch gilt, falls evtl. Rückstände die Summe der monatlichen Grundentgelte für zwei Monate erreichen.
- Von der evtl. Beendigung des Vertragsverhältnisses über eine Leistung gemäß dem Vorstehenden bleiben alle übrigen Vertragsverhältnisse zwischen den Vertragsparteien, sollten solche bestehen, jedoch unberührt.
- Bei Dauerschuldverhältnissen ohne vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit ist das Vertragsverhältnis für beide Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeden Quartals kündbar.
- In allen übrigen Fällen endet der Vertrag mit Erbringung der vereinbarten Leistungen.
- Bei Dauerschuldverhältnissen mit vertraglich vereinbarter Mindestlaufzeit ist eine ordentliche Kündigung für beide Vertragspartner frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit möglich. Die Kündigung muss dem Kündigungsempfänger mindestens 6 Wochen vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, zugehen.
- Zahlungsbedingungen
- Die Rechnungen an den Auftraggeber können zu einem kalendermäßig bestimmbaren Zeitpunkt fällig gestellt werden, der mindestens 10 Tage nach dem jeweiligen Rechnungsdatum liegt. Einer weiteren Mahnung bedarf es in diesem Falle nicht, um den Auftraggeber in Verzug zu setzen.
- Bei Dauerschuldverhältnissen sind Leistungsentgelte, beginnend mit dem Tage der Leistungsbereitstellung, für den Rest des Monats anteilig zu zahlen. Danach sind diese Entgelte monatlich jeweils zum 01. eines jeden Monats vorauszuzahlen. Entgelte für Teile eines Kalendermonats werden für jeden Tag mit 1/30 des monatlichen vereinbarten Entgelts berechnet.
- Sonstige Entgelte sind – unbeschadet einer Vorschusszahlungsverpflichtung – nach Erbringung der Leistung zu zahlen.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch 6 Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird, zu erheben. Nicht fristgerecht vorgebrachte Einwendungen gelten als Genehmigung.
- Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Auftragsnehmers; die Verpfändung oder Sicherungsübereignung durch den Auftraggeber ist unzulässig. Die Gefahr geht mit Meldung der Lieferbereitschaft, oder sobald die Ware zwecks Versendung die Geschäftsräume verlassen hat, auf diesen über. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt.
- Zahlungsverzug
- Befindet sich der Auftraggeber nach dem Vorstehenden in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen aus dem jeweils zugrundeliegenden Vertrag zu verweigern unbeschadet der weiterhin bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers.
- Bei Zahlungsverzug sind wir weiterhin berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Verzugszinsen nach den Bestimmungen des BGB zu verlangen, soweit keinen höheren oder der Auftraggeber keinen geringeren Schaden nachweist. Für jede nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift hat der Auftraggeber die dadurch entstandenen Kosten zu ersetzen. Hierfür können wir darüber hinaus eine Kostenpauschale je Einzelfall in Höhe von € 7,50 verlangen.
- Im Falle des Zahlungsverzuges mit einem nicht unerheblichen Teil (d.h. mindestens 25 %) des Rechnungsbetrages oder der Gefährdung der Zahlungsforderung wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers i.S.d. § 321 BGB sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen.
- Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt uns weiterhin vorbehalten.
- Datenschutz
- Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I BDSG sowie § 4 TDDSG davon unterrichtet, dass seine Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet werden.
- Wir verpflichtet uns, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss zugänglichen Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach den sonstigen Umständen eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers erkennbar sind, geheim zu halten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.
- Wir haben uns durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und/oder Beauftragten sichergestellt, dass auch diese jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.
- Entsprechende Verpflichtungen treffen den Auftraggeber in Bezug auf Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, dies gilt insbesondere auch für die während der Entwicklungsphase/Zusammenarbeit zur Kenntnis gebrachten Ideen und Konzepte.
- Wir und der Auftraggeber stellen sicher, dass insbesondere ihre für die Vertragsdurchführung Beauftragten bzw. Erfüllungsgehilfen über vorstehende Regelung hinaus auch das Datengeheimnis wahren.
- Haftungsbeschränkungen
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber uns wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Wir haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen, und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt. Mit der Genehmigung von Entwürfen oder Internetseiten durch den Auftraggeber übernimmt dieser vielmehr die Verantwortung für die übermittelten Informationen.
- Ist ein schadensverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen eines Dritt-Carriers eingetreten, so treten wir alle daraus resultierenden Ansprüche freiwerdend an den Auftraggeber ab.
- Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritt-Carriern, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von uns oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei von uns autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten – haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Diese berechtigen uns, gegebenenfalls die Leistung um die Dauer der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Ansonsten liegt ein Fall der Unmöglichkeit vor.
- Sofern nicht andere Bestimmungen dieser AGB eine Haftung ausschließen, ist diese bei Schäden, die durch die Inanspruchnahme von unseren Diensten, durch die Übermittlung und Speicherung von Daten, und bei Schäden, die entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch uns nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf EURO 1.000,- beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
- Die Haftung für Schäden, die durch den Einsatz von uns gelieferter oder installierter Hard- und Software verursacht werden, ist der Höhe nach auf EURO 1.000,- beschränkt, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- Dem Auftraggeber ist bekannt, dass aufgrund von Wartungs-, Umstrukturierungs- oder sonstigen Arbeiten an technischen Einrichtungen der Leistungsumfang kurzfristig und vorübergehend beschränkt oder nicht verfügbar sein kann. Wir sind soweit möglich, bemüht, kann dies aber nicht zusichern, derartige Leistungseinschränkungen zu einem Zeitpunkt durchzuführen, in welchem aufgrund von Erfahrungswerten die Leistung regelmäßig nicht stark in Anspruch genommen wird.
- Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von uns liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im Übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn wir oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler mindestens fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
- Behauptet der Auftraggeber, dass ihm berechnete Leistungen nicht von ihm oder Dritten, für die er einzustehen hat, verursacht worden sind, so muss er dies nachweisen.
- Die Haftung von uns aus der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten wird bei leichter Fahrlässigkeit für mittelbare Schäden auf einen Betrag begrenzt, der den entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht übersteigt. Ein für den Fall des Leistungsverzuges oder der von uns zu vertretenden nachträglichen Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung wird dahin begrenzt, dass der Höhe nach nur bis zu 50 % des Gesamthonorars und für unmittelbare Schäden gehaftet wird. Wir räumen dem Auftraggeber ab dem Zeitpunkt, ab dem die diesbezüglichen Leistungsrechnungen von dem Auftraggeber vollständig beglichen sind und soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist, an ihrer erbrachten Leistung eine einfache, zeitlich und örtlich aber unbeschränkte Nutzungs- und Verwertungslizenz ein. Darüber hinausgehende Nutzungs- und Verwertungshandlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. Genehmigung von uns.
- Gerichtsstand
- Bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten einschließlich Scheck- und Wechselklagen ist alleiniger Gerichtsstand der sich aus unserem Sitz ergebende Gerichtsbezirk.
- Uns ist jedoch auch berechtigt am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
- Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht, insbesondere UrhG, BGB und HGB. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf ist ausgeschlossen.
- Gewährleistung
- In Gewährleistungsfällen haben wir wahlweise das Recht zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Gelingt diese nicht innerhalb angemessener Frist und schlägt sie auch innerhalb einer weiteren angemessenen Nachfrist, die der Auftraggeber gesetzt hat, fehl, stehen dem Auftraggeber nach Maßgabe dieser Geschäftsbedingungen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu.
- Gewährleistungsbegehren sind regelmäßig unverzüglich, aber immer schriftlich und unter Angabe der näheren Umstände des Auftretens des beanstandeten Fehlers sowie der Auswirkungen mitzuteilen. Wir können ihre Nachbesserungshandlungen vom Vorliegen vorstehender Voraussetzungen abhängig machen. Der Auftraggeber soll gegebenenfalls zur Verfügung gestellte Störungsmeldungsformulare benutzen.
- Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate, soweit keine andere schriftliche Abrede getroffen worden ist.
- Sonstiges
- Gegen Ansprüche kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
- Dauert eine Leistungsverzögerung, die erheblich ist, länger als 2 Wochen an, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Behinderung bis zum nächsten Kündigungstermin entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt z.B. vor, wenn
- der Kunde nicht mehr auf unsere Infrastruktur zugreifen und dadurch die in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann oder
- die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in der Auftragsbestätigung verzeichneten Dienste unmöglich wird.
- Der Auftraggeber hat innerhalb eines Monats jede eintretende Änderung seiner Person, Bezeichnung oder Firmierung, unter der er in den Betriebsunterlagen bei uns geführt wird, sowie Adressänderungen anzuzeigen. Gleiches gilt für etwaige Wechsel von Vertretungen juristischer Personen.
- Erfüllungsort ist der Sitz unser Sitz. E-Mails gelten als zugestellt, wenn sie vom Adressatenmailserver angenommen worden sind. Eine Verschlüsselung oder Signatur der Nachrichten und Daten erfolgt nur auf ausdrückliche schriftliche Abrede.
- Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Auftraggeber nur mit schriftlicher Zustimmung gestattet.
- Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung geht deren etwa zwingendes Recht anderslautender Regelungen dieser Bestimmungen vor. Auch das Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt, ebenso wie Herstellergarantien.
- Wir werden in aller Regel nur aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen tätig. Bereits mit erstmaligem Zugriff auf unser Netzwerk bzw. Nutzung unserer der Dienste gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Nutzers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
- Vereinbarungen, die von den hier angegebenen Punkten abweichen, bedürfen der Schriftform. Sollte eine Regelung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so ist sie durch eine dem Sinn der Regelung entsprechende gültige Regelung zu ersetzen. Alle übrigen Regelungen bleiben erhalten.
- Es gelten unsere Angebote. Macht der Auftraggeber geltend, es seien von der (Prospekt-)Produktbeschreibung Abweichungen vereinbart, so hat er dies im Zweifel zu beweisen.
Stand 01.01.2019